Einlagensicherung

Die MERKUR PRIVATBANK KGaA ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB). Dadurch sind Einlagen privater Anleger auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie einem Sparkonto bei der MERKUR PRIVATBANK, die einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen, bis zum höchstmöglichen Entschädigungsbetrag geschützt.

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Gesetzliche Einlagensicherung

Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde geschützt.

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Erweiterte Einlagensicherung

Guthabenanteile über 100.000 Euro sind bis zum jeweiligen höchstmöglichen Entschädigungsbetrag durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) geschützt.

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Gesetzliche Einlagensicherung

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung von maximal 100.000 Euro pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Dies ist unabhängig davon, wie viele Konten ein Anleger bei uns führt und ob es sich dabei um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt. Für Gemeinschaftskonten bedeutet das: Jeder Kontoinhaber hat einen separaten Anspruch auf Entschädigung in Höhe von jeweils 100.000 Euro pro Kunde.

Zudem ist in besonderen Fällen für sechs Monate ab Gutschrift ein Betrag von bis zu 500.000 Euro geschützt. Zum Beispiel, wenn dieser aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie stammt oder an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers -wie beispielsweise Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand oder Kündigung- geknüpft ist. Detaillierte Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung finden Sie im Informationsbogen für den Einleger.

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Erweiterte Einlagensicherung
für Guthaben über 100.000 Euro

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) schützt zusätzlich Guthabenanteile über 100.000 Euro bis zum jeweiligen höchstmöglichen Entschädigungsbetrag.

 

Einlagensicherung für Privatpersonen,
rechtsfähige Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V. werden alle Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld-, Spar- und Girokonten von hier genannter Gruppe, die 100.000 Euro übersteigen, derzeit zusätzlich bis zum  höchstmöglichen Entschädigungsbetrag in Höhe von 3 Mio. Euro pro Kunde abgesichert.

Ab dem 1. Januar 2030 reduziert sich der höchstmögliche Entschädigungsbetrag auf maximal 1 Mio. Euro für natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Einlagensicherung für nichtfinanzielle Unternehmen,
Organisationen ohne Erwerbszweck, Verbände und Kammern

Während der Schutz von Einlagen privater Einleger („natürliche Personen") sowie Einlagen von rechtsfähigen Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) unabhängig von der vereinbarten Laufzeit der Einlage besteht, sind Einlagen von 

nichtfinanziellen Unternehmen privater Rechtsform,

  • von Organisationen ohne Erwerbszweck, die vorrangig gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig werden (wie beispielsweise Kirchen und Orden oder SOS Kinderdorf e.V.)
  • von Berufsorganisationen und Verbänden ohne Erwerbszweck (wie beispielsweise Arbeitgeberverbände oder Industrie- und Handelskammern)
  • von Unternehmen und Institutionen, die aufgrund eines Parlamentsgesetzes Einlagen nur bei solchen Kreditinstituten unterhalten dürfen, die Teil einer Sicherungseinrichtung der Kreditwirtschaft sind (wie beispielsweise die Sozialversicherungsträger im Sinne des SGB IV)

nur dann geschützt, sofern die Einlage eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreitet.

Für diese Gruppe liegt der höchstmögliche Entschädigungsbetrag bei 30 Mio. Euro je Kunde. Ab dem 1. Januar 2030 reduziert sich der höchstmögliche Entschädigungsbetrag auf maximal 10 Mio. Euro.

 

Weitere Informationen zur Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken erhalten Sie außerdem unter www.einlagensicherungsfonds.de.

Sie wünschen eine Bestätigung über die Höhe unserer Einlagensicherung? Füllen Sie einfach das Formular auf der Internetseite des Einlagensicherungsfonds aus, um die aktuelle Sicherungshöchstgrenze abzufragen.

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Gut zu wissen

Wertpapiere im Depot eines Anlegers werden, unabhängig davon ob es sich um ein privat oder betrieblich genutztes Depot handelt, nicht auf den höchstmöglichen Entschädigungsbetrag angerechnet. Das liegt daran, dass sie von der jeweiligen Depotbank nur verwahrt werden und damit stets Eigentum des Kunden bleiben.  Selbst im Fall einer Insolvenz der depotführenden Bank können Anleger deshalb jederzeit den Übertrag Ihrer Wertpapiere in ein Depot bei einer anderen Bank veranlassen.

 

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