Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung und Versicherungsberatung gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 14.11.2024
1. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken" bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.
In unserem für die Anlage- und Versicherungsberatung genutzten Investitionsprozess werden Nachhaltigkeitsrisiken aktuell nicht getrennt betrachtet und bewertet. Sie sind jedoch Bestandteil der bereits bekannten und berücksichtigten Risikoarten wie beispielsweise Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko und können die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen. Der genaue Anteil der Nachhaltigkeitsrisiken am Gesamtrisiko ist jedoch im Moment auf Grund der in den meisten Fällen fehlenden validen Datengrundlage nicht genau ausweisbar
1.1 Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene
1.1.1 Produktauswahl
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit im Anlageberatungsprozess vorgelagerte zentrale Produktauswahl. Im Rahmen des etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in das Anlageuniversum für die Anlage- und Versicherungsberatung aufgenommen werden. Die potenziell im Produkt enthaltenen Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen dieses Produktauswahlprozesses analysiert. Hierzu greift die MERKUR PRIVATBANK KGaA im Wesentlichen auf die Angaben der Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Emittenten zurück, bezieht jedoch auch unabhängige Bewertungskennzahlen Dritter mit ein.
Ziel ist es, vorhandene Chancen und Risiken transparent zu machen und so unseren Anlageberatern und Kunden eine fundierte Anlageentscheidung im Rahmen der Anlage- und Versicherungsberatung zu ermöglichen. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass nur Produkte in das Anlageuniversum aufgenommen werden, die keine im Verhältnis zu den mit der Anlage verbunden Chancen unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
1.1.2 Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlage- und Versicherungsberatung tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Anlage- und Versicherungsberatung bei. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept befähigt unsere Mitarbeiter, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte insbesondere auch im Hinblick auf die damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.
1.1.3 Kooperation mit Produktlieferanten
Im Rahmen des vorgelagerten Produktauswahlprozesses für Finanzanlagen, die in der Anlage- und Versicherungsberatung genutzt werden, findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten, von denen die MERKUR PRIVATBANK KGaA Finanzprodukte bezieht, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse und machen diese durch Kennzeichnungen der Produkte transparent. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden dann bei der Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt. So können Nachhaltigkeitsrisiken eine Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisiko bedingen und somit zu einer Erhöhung der Risikoklasse führen.
1.1.4 Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen
1.2 Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene
Für die Bemessung des Nachhaltigkeitsrisiko auf Produktebene (also auf Ebene der angebotenen Vermögensverwaltungslösungen) hat das oben beschriebene Produktauswahlverfahren wesentliche Auswirkungen. Hinzu kommt die Wirkung der Risikominimierung durch eine angemessene Diversifizierung der Anlage innerhalb der Anlage- und Versicherungsberatung.
1.2.1 Nichtanwendung von Ausschlusskriterien
Im Rahmen des vorgelagerten Produktauswahlprozess werden seitens der MERKUR PRIVATBANK KGaA in der Anlage- und Versicherungsberatung keine Ausschlusskriterien berücksichtigt.
1.2.2 Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die
Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer einzelnen Anlage, und damit auch auf die Rendite des Finanzinstruments haben, das Gegenstand der Anlage- und Versicherungsberatung ist.
So können durch den Eintritt entstehende Reputationsschäden, aber auch Umsatzrückgänge und fällige Schadensersatzzahlungen zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Wertverlust für AnlegerInnen führen. Die Bewertung entsprechender Risiken erfolgt im oben genannten Produktgenehmigungsverfahren sowie in der Bewertung von Unternehmen durch unsere Research-Partner und wirkt sich in der für die Beurteilung des Gesamtrisikos der Anlage relevanten Risikoklasse aus.
Die Produktlieferanten der MERKUR PRIVATBANK KGaA bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzprodukts in unterschiedlichem Maße im Rahmen ihres Investmententscheidungsprozesses.
2. Information zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7
OffenlegungsVO
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Die MERKUR PRIVATBANK KGaA berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Auswahl angebotener Finanzanlagen aktuell nicht. Diese Entscheidung beruht darauf, dass der MERKUR PRIVATBANK KGaA die nötigen validierten Daten nicht zur Verfügung stehen.
2.1 Nichtanwendung von Mindeststandards
Die MERKUR PRIVATBANK KGaA wendet derzeit keine Mindeststandards im Hinblick auf die Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren an. Ausgangspunkt für diese Entscheidung ist das Fehlen valider Daten und Kennzahlen.
2.2 Nichtberücksichtigung von Mindestausschlüssen
Im Rahmen der Anlage- und Versicherungsberatung werden seitens der MERKUR PRIVATBANK KGaA keine Ausschlusskriterien berücksichtigt.
2.3 Unsere Anlagestrategien
Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:
- Treibhausgas-Emissionen,
- Biodiversität,
- Wasser,
- Abfall,
- soziale Themen/Arbeitnehmerbelange
Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, dass neben weiteren Angaben (wie u. a. Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebene Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angabe anzupassen.
Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von Ihnen ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) nicht berücksichtigt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlich positiven Beitrag zur Umwelt leistet.
Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (wie beispielsweise die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich Ihre übrigen Kundenangaben.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
2.4 Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
Unsere Unternehmenswerte prägen die Identität und Nachhaltigkeit der Bank. Sie dienen der Geschäftsführung und allen Mitarbeitenden als Entscheidungsgrundlage, Handlungsorientierung und Verhaltensmaßstab. Unsere Werte bilden den Rahmen für eine ethisch einwandfreie Unternehmensführung und angemessene Risikokultur. Die Vergütungspolitik fördert und belohnt die Orientierung an unseren Werten und bildet diese ab. Mit diesem Instrument sollen die Unternehmensziele strategisch erreicht und gesteuert werden. In unserem Vergütungssystem überwiegen die fixen Vergütungsbestandteile, die für Stabilität und Kontinuität stehen, bei den variablen Vergütungsbestandteilen spiegeln sich unsere Werte wider. Für die Mitarbeitenden der MERKUR PRIVATBANK KGaA werden keine Anreize gesetzt, Nachhaltigkeitsrisiken zu ignorieren, Produkte ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsauswirkungen nahezulegen oder unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Änderungen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukt zum 15.03.2024
Mit der Aktualisierung der Information zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte haben wir folgende Änderungen vorgenommen:
- Punkt 1. Anpassung der Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- Punkt 1.2.1 Klarstellung, dass keine Ausschlusskriterien berücksichtigt werden
- Punkt 2.2 Klarstellung, dass keine Ausschlusskriterien berücksichtigt werden