Genussrecht
Das Genussrecht ist eine insbesondere im deutschsprachigen Raum bekannte Mischform der Unternehmensfinanzierung, die eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital einnimmt. In der Finanzwelt wird diese Form der Finanzierung häufig auch als Hybrid- oder Mezzanine-Kapital bezeichnet. Ein Genussrechtsinhaber stellt einem Unternehmen Kapital gegen die Gewährung von Vermögensrechten zur Verfügung. Im Unterschied zu Aktionären oder Gesellschaftern bleiben Genussrechtinhaber jedoch juristisch gesehen Gläubiger und sind kein Miteigentümer.
Sie erwerben mit ihrer Kapitalbeteiligung somit keine Verwaltungs- oder Mitgliedschaftsrechte. Das Genussrecht wird seitens des Emittenten häufig zur Projektfinanzierung und Unternehmenssanierung, aber auch im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, eingesetzt.
Genussscheine stellen die als Wertpapier verbriefte Form eines Genussrechts dar und sind somit – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – an der Börse handelbar. Genussscheine nehmen in gewisser Weise eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Ihr Erwerb beinhaltet in der Regel sowohl die Rückzahlung und Verzinsung des Beteiligungskapitals als auch eine Gewinnbeteiligung in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des ausgebenden Unternehmens.
Was sind die Chancen und Risiken von Genussscheinen?
Genussscheine gelten insbesondere bei risikoaffinen Investoren als eine attraktive alternative Anlageklasse mit überdurchschnittlichen Ertragschancen. Neben den Ausschüttungsgewinnen können Genussscheinanleger die Rendite ihres eingesetzten Kapitals auch durch Kursgewinne steigern. Kursgewinne können durch den Verkauf eines Genussscheines während seiner Laufzeit zu einem höheren Kurs als dem ursprünglichen Kaufkurs realisiert werden.
Ein wesentliches Merkmal von Genussscheinen ist allerdings auch die Möglichkeit ausbleibender Ausschüttungen. So erfolgt die jährliche Ausschüttung nur unter der Voraussetzung, dass bei dem Emittenten ein ausreichender Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn vorliegt. Andernfalls fällt für das entsprechende Geschäftsjahr die Ausschüttung aus. Viele Emissionen beinhalten zwar einen Anspruch der Genussrechtsgläubiger auf Nachzahlung ausgefallener Zinsansprüche aus den Gewinnen der Folgejahre, dieser ist jedoch begrenzt auf die Laufzeit der Genussscheine.
Sollte aber das ausgebende Unternehmen während der Laufzeit Verluste erwirtschaften, so wird – abhängig von den Bedingungen des Genussrechtsvertrags – ein entsprechender Verlustanteil von dem eingezahlten Genussrechtskapital abgezogen. Auch hier werden bei einer Verbesserung der Gewinnsituation des Emittenten diese Verluste der Genussrechtsanleger aufgefangen, indem in den Folgejahren erzielte Gewinne zur Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprüche des Genussrechtskapitals genutzt werden. Sollten jedoch die Gewinne zu dieser Wiederauffüllung nicht ausreichen, so erhält der Genussrechtsanleger zum Ende der Laufzeit sein investiertes Kapital nicht in voller Höhe zurück.
Die vielfältige Welt der Genussrechte
Dank der relativ freizügigen gesetzlichen Regelungen haben Emittenten bei der konkreten vertraglichen Ausgestaltung der Papiere nach Erfahrungen der MERKUR PRIVATBANK einen vergleichsweise großen Spielraum. Eine prinzipielle Einteilungsmöglichkeit der im Umlauf befindlichen Genussscheine ist nach zwei Kriterien möglich:
- nach der vereinbarten Laufzeit und
- nach den Regelungen bezüglich der Ausschüttung.
Derzeit werden auf dem Markt sowohl Genussscheine mit fester Laufzeit als auch solche mit unbegrenzter Laufzeit gehandelt. Bezüglich der Zins- beziehungsweise Ausschüttungsmodalitäten können die Genussscheinbedingungen sowohl eine feste Ausschüttung als auch eine variable Verzinsung beinhalten, zudem gibt es Regelungen mit oder ohne erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung sowie Genussscheine mit oder ohne Mindestverzinsung.
Bitte beachten Sie
Anlagen in Wertpapieren sind grundsätzlich mit Risiken verbunden. Sofern Sie sich für eine Neuanlage entscheiden, machen Sie sich bitte mit diesen vertraut.
Mögliche Risikofaktoren, die zu einem Wertverlust bei einem verzinslichen Wertpapier führen können, sind u.a.:
- Kursverluste auf Grund von Änderungen der Bonität des Schuldners oder einem allgemeinen Anstieg des Zinsniveaus
- Währungskursschwankungen bei der Anlage in einem verzinslichen Wertpapier außerhalb des Euro-Währungsraums
- Risiko der Nichtverfügbarkeit des investierten Kapitals, sofern der Handel über eine Börse oder außerbörslich vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist
Weiterführende Informationen zu den genannten Risiken und weiteren möglichen Risikofaktoren finden Sie in den vom jeweiligen Emittenten bereitgestellten Basisinformationsblättern sowie in der Broschüre "Basisinformation über die Risiken im Wertpapiergeschäft", die Sie mit der Depoteröffnung von uns erhalten. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch und unterstützen Sie individuell bei Ihrer Anlageentscheidung.
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite haben wir ausschließlich zu Informationszwecken für Privatkunden aus Deutschland erstellt. Sie stellen weder eine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, noch eine Steuer- oder Rechtsberatung oder eine Aufforderung zum Erwerb von Wertpapieren dar.
Verwandte Themen