Wissen vor investieren
- Neuerungen im Wertpapierhandel ab 20. Februar 2025
- Die wichtigsten Infos zur Angemessenheitsprüfung
- Wertpapierkenntnisse auffrischen
Gezielt handeln:
Auf Basis Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen
Aufgrund neuer regulatorischer Anforderungen ist es ab dem 20. Februar 2025 erforderlich von Anlegern einen Nachweis über das tatsächliche Wertpapierwissen zu erfragen. Mit der Abfrage Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen möchten wir Sie bei Aufgabe einer Wertpapier-Order davor schützen, unwissentlich in Wertpapiere zu investieren. Ihre bisher hinterlegten Angaben (WpHG-Angaben) werden zu diesem Stichtag gelöscht.
Haben Sie den Fragebogen noch nicht bearbeitet, so werden Sie automatisch im nächsten Wertpapiergeschäft darauf hingewiesen. Während der Übergangsphase bis einschließlich 15. April 2025 haben Sie die Möglichkeit die Befragung aufzuschieben. Die Order wird dann trotzdem ausgeführt. Ab dem 16. April 2025 ist eine Orderaufgabe nur noch nach erfolgreicher Bearbeitung des Fragebogens möglich.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, sich über alle Wertpapiere, die Sie kaufen möchten, vorher ausführlich zu informieren.
So hinterlegen Sie Ihre Angaben
Für den erfolgreichen Abschluss des Fragebogens ist die korrekte Beantwortung aller Fragen notwendig. Je nach Ihren Anlagebedürfnissen unterscheiden wir nach Basiskenntnissen und erweiterten Kenntnissen. Sollten Sie sich mit Ihren Investments im Bereich der Basiskenntnisse bewegen, so genügt die Beantwortung dieser Fragen. Hierzu sind keine vertieften Wertpapierkenntnisse erforderlich.
Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere kaufen, für die Sie noch keine Kenntnisse nachgewiesen haben, werden wir Sie im Orderprozess hierüber informieren.
Basiskenntnisse
Erweiterte Kenntnisse
Mit dieser Befragung werden zusätzlich Kenntnisse zu folgenden Anlageformen ermittelt. Genussscheine, weitere Wertpapiere und Hebelprodukte (z.B. spezielle Anlagezertifikate, Optionsscheine und Hedgefonds).
FAQ
Was passiert, wenn Sie die Fragen nicht richtig beantworten?
Das ist kein Problem. Die Befragung kann maximal zwei Mal täglich durchgeführt werden. Wird die Befragung auch beim zweiten Versuch nicht erfolgreich durchgeführt, haben Sie nach 24 Stunden erneut die Möglichkeit.
Wie oft sind Aktualisierungen Ihrer Angaben notwendig?
Ab dem 20. Februar 2025 müssen Sie einmal Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel neu hinterlegen. Danach schreibt der Gesetzgeber vor, diese nach 5 Jahren zu aktualisieren. Hierbei entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Kenntnisse bestätigen oder den Test erneut absolvieren möchten.
Was passiert mit bestehenden Sparplänen?
Bestehende Sparpläne werden selbstverständlich auch ohne neue Angaben weiterhin ausgeführt werden. Wenn Sie jedoch einen neuen Sparplan mit Wertpapiere für die Sie noch keine Kenntnisse nachgewiesen haben anlegen möchten, werden Sie während des Orderprozesses darauf hingewiesen.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Sollten Sie Fragen zur Angemessenheitsprüfung oder zu einem bestimmten Produkt haben, steht Ihnen unser Beraterteam gerne zur Verfügung.
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